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Allgemeine Mietbedingungen (AGB)

Tritschler’s Teleskop & Minibagger Verleih
Weilertalstr. 1, 79379 Müllheim

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen
Tritschler’s Teleskop & Minibagger Verleih, Weilertalstr. 1, 79379 Müllheim
(im Folgenden „Vermieter“)
und dem jeweiligen Vertragspartner
(im Folgenden „Mieter“).
Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet Baumaschinen und Geräte, insbesondere:

  • Minibagger

  • Teleskoplader

  • Baumaschinenanhänger

  • 3-Seiten-Kippanhänger

  • Rüttelplatten

  • Erdfräsen

  • Abbruchhämmer

  • Trennschleifer (Motorflex)

Die konkret vermietete Maschine, Mietdauer und Mietpreis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Mietvertrag.

3. Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt einen Kalendertag.
Eine stundenweise Vermietung kann nach individueller Absprache erfolgen.
Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe an den Vermieter.

4. Übergabe und Rückgabe
Die Übergabe erfolgt am Betriebssitz oder nach Vereinbarung durch Lieferung gegen Berechnung von Fahrtkosten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel oder Schäden anzuzeigen.
Mit Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand, sofern keine Mängel angezeigt wurden.
Die Rückgabe hat vollständig, gereinigt, vollgetankt und unbeschädigt zu erfolgen.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Übergabe und Rückgabe Fotos zur Zustandsdokumentation anzufertigen.

5. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe eine Kaution zu verlangen.
Die Höhe richtet sich nach Art und Wert der Maschine und wird vor Mietbeginn vereinbart.
Die Kaution dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

6. Mietpreis und Zahlung
Der Mietpreis ist im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe fällig.
Zahlungsarten:

  • Barzahlung

  • Überweisung

Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.

7. Versicherung, Haftung und Schäden
Die Mietgeräte sind vollkaskoversichert.
Im Schadensfall trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung von 500 € pro Schadensfall.
Der Mieter haftet insbesondere für:

  • Schäden durch Fehlbedienung oder Überlastung

  • falsche Betankung oder fehlende Betriebsstoffe

  • Diebstahl bei unzureichender Sicherung

  • nicht versicherte Schäden

Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, zu melden.

8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:

  • den Mietgegenstand sachgemäß zu bedienen

  • die Einweisung des Vermieters zu beachten

  • tägliche Sichtkontrollen durchzuführen

  • Betriebsstoffe zu prüfen und ggf. nachzufüllen

  • die Maschine gegen Diebstahl zu sichern

  • die Maschine nicht weiterzuvermieten oder zu verleihen

Die Bedienung darf ausschließlich durch geeignete und eingewiesene Personen erfolgen.
Der Vermieter schuldet keine Prüfung der Qualifikation der Bedienperson.

9. Transport und Ladungssicherung
Der Transport erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters.
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Ladungssicherung gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) verantwortlich.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, Bußgelder oder Folgeschäden infolge unsachgemäßer Sicherung oder Transportes.

10. Unterirdische Leitungen und Einsatzort
Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginn über im Boden befindliche Leitungen, Rohre oder Kabel zu informieren.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden an unterirdischen Leitungen, Gebäuden oder sonstigen Bauwerken.

11. Reinigung und Betankung
Der Mietgegenstand ist gereinigt und vollgetankt zurückzugeben.
Bei verschmutzter Rückgabe werden Reinigungskosten nach Aufwand berechnet.
Fehlender Kraftstoff wird zuzüglich einer Aufwandspauschale berechnet.

12. Verspätete Rückgabe
Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, verlängert sich der Mietvertrag automatisch bis zur tatsächlichen Rückgabe.
Für jeden weiteren Tag wird der reguläre Tagesmietpreis berechnet.
Der Vermieter ist berechtigt, das Gerät nach vorheriger Ankündigung abzuholen und die Kosten dem Mieter zu berechnen.

13. Stornierung
Eine Stornierung ist möglich.
Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.

14. Technische Defekte
Bei technischem Defekt beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Rückerstattung nicht genutzter Miettage.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz oder Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.

15. Haftungsbeschränkung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen sind.
Für Folgeschäden, Arbeitsausfälle, entgangenen Gewinn oder Witterungseinflüsse wird keine Haftung übernommen.

16. Unzulässige Nutzung
Der Einsatz ist nur für übliche Erd-, Lade- und Bauarbeiten zulässig.
Nicht erlaubt sind insbesondere:

  • Arbeiten im Wasser

  • Abbruch tragender Gebäudeteile

  • Weitervermietung

  • Überlassung an Dritte ohne Zustimmung
     

17. Winter- und Frostbedingungen
Bei Frost hat der Mieter geeignete Maßnahmen gegen Einfrieren zu treffen.
Frostschäden gelten als vom Mieter verursachte Schäden.

18. Verwendung von Bildern auf der Website
Die auf der Website dargestellten Abbildungen der Mietgeräte dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
Es kann sich um Beispiel-, Symbol- oder KI-generierte Darstellungen handeln.
Ausstattung, Baujahr, Farbe oder optischer Zustand der tatsächlich vermieteten Maschine können abweichen.
Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächlich übergebene Mietgegenstand gemäß Mietvertrag oder Übergabeprotokoll.

19. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.

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